Ob man Berichten von der Zweiklassen Medizin und immens unterschiedlicher Wartezeiten bei Fachärzten nun tatsächlich unbedingten Glauben schenken darf, sei zumindest mal dahingestellt. Eines kann man aber ganz bestimmt glauben, jeder der in der Bundesrepublik Deutschland einen Arztbesuch antritt, dessen Wehwechen und gesundheitlichen Probleme werden normalerweise von den Ärzten auch entsprechend diagnostiziert und therapiert. Auch wenn es selbstverständlich Unterschiede zwischen Privatpatienten und Kassenpatienten gibt.
Was aber unterscheidet die gesetzliche Krankenversicherung von der privaten Krankenversicherung genau und welche Kosten übernimmt die Private?
Zunächst sei vorausgeschickt, dass die private Krankenversicherung auf jeden Fall alle ärztlichen Leistungen übernimmt, wie sie auch Kassenpatienten bezahlt werden. Allerdings hat der Leistungskatalog der Privaten einen weitaus größeren Umfang wie bei den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen. Beispielsweise übernimmt die Private Leistungen im Bereich der Sehhilfen, ebenso wie im Bericht der Hörgeräteakustik. Zwar kommen auch Kassenpatienten manchmal in den Genuss von Hörgeräten, allerdings handelt es sich dann um eine sogenannte “Kassenausführung” bei Brillen zahlt die gesetzliche Kasse überhaupt nichts mehr.
Der Privatpatient muss Generika nicht akzeptieren.
Bei Medikamenten übernimmt die private Krankenversicherung alle vom Arzt verordneten Arzneien. Hierbei wird der Privatpatient aber nicht auf Generika verwiesen, bei Kassenpatienten werden zwischenzeitlich nahezu ausschließlich Generika verschrieben. Also Medikamente bei denen das Original keinen Patentschutz mehr hat und somit von anderen Herstellern nachgemacht werden darf. Hierbei stellt sich dann aber sehr oft für den Kassenpatienten die Frage warum das Originalmedikament wohl zumeist um etliche Euro höher im Preis angesiedelt ist und somit der höhere Preis auch eine bessere Wirkung verspricht. Nun, darüber streiten die Experten, eines steht fest, gerade bei älteren Menschen die permanent auf Medikamentengaben angewiesen sind tun sich manchmal sehr schwer sich von Verordnung zu Verordnung mit neuen Hersteller Verpackungen und differierenden Pillengrößen auseinandersetzen zu müssen. Und dies völlig ungeachtet der Tatsache, dass manche Patienten den Generika aus der eigenen Erfahrung heraus ganz einfach ihre identische Wirkung absprechen.
Aber weiter jetzt zu den Unterschieden der privaten zu den gesetzlichen Krankenkassen und was die Privaten so alles bezahlen.
Im stationären Bereich hat der Privatpatient im Normalfall die Wahl zwischen Mehrbett-und Ein-oder Zweibettzimmern. ebenso gehört zur Kostenübernahem der Privaten die Chefarztbehandlung. Auch wenn Behandlungen und Untersuchungen nötig werden, deren Wirkung beziehungsweise deren Erprobung zwar abgeschlossen ist, jedoch noch wenig Erfahrungswerte vorliegen oder nicht Hundertprozentig nachgewiesen sind, übernimmt die Private in vielen Fällen die Kosten, hingegen stellen sich die Gesetzlichen hier von vornherein in Bezug auf die Kostenübernahme quer. Auch Anschlussheilbehandlungen wie man auf http://www.privatekrankenversicherung.org/ erfahren kann werden von den privaten Krankenkassen in großem Umfang übernommen, auch hier gilt: Chefarztbehandlung, die Wahl zwischen Mehrbett-und Ein-und Zweibettzimmern sowie weitere Kostenübernahmen für besondere Heilverfahren und Anwendungen, werden von den privaten Krankenkassen anstandslos übernommen.
Auch beim Zahnarzt zahlt die Private fast alles!
Aber auch beim Zahnarzt und der Zahnmedizin übernehmen die Privaten zumeist alle Kosten für Implantate und andere aufwändige Zahntechnik. Zwar gibt es auch Selbstbehalte, gerade bei Zahnimplantaten, aber unterm Strich stellt sich der Privatpatient in den allermeisten Fällen weitaus besser als dies bei vergleichbaren Notwendigkeiten bei Kassenpatienten der Fall ist.
Risikospektrum bei der Patientenwahl ist bei den Privaten geringer!
Nun wird sich der ein oder andere jetzt sicherlich fragen warum dann nicht einfach alle Bürger privatversichert sind? Hierzu muss man wissen, dass die Privaten nicht jeden Patient aufnehmen müssen, schon beim Antrag wird sozusagen die Spreu vom Weizen getrennt! Somit hat die Private ein völlig anderes Risikospektrum in ihrer Klientel. Zum anderen können sich aber gar nicht alle privat versichern lassen, da dies bei Arbeitnehmern das Überschreiten der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze voraussetzt. Liegen sie darunter wird der Zutritt zur Privaten verwehrt bleiben. Privat versichert sind aber auch zumeist Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler. Ebenso sind Beamte im Status der Privatpatienten, allerdings sind die Regelungen da leicht differenziert.
Zusammenfassend lässt sich aber festhalten dass Privatpatienten in den meisten Fällen alle vom Arzt verordneten Medikamente auch bezahlt bekommen. Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlungen sind Fremdwörter. Chefarztbehandlung, Wahl von Ein-oder Zweibettzimmern, gehören ebenso zum Leistungsumfang wie relativ teure Zahntechnik. Und wenn der Privatpatient schon rechtzeitig für die erhöhten Beiträge im Alter Vorsorge trifft, indem er entsprechende Angebote der Versicherer in vollem Umfang nutzt, damit die Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben, dann ist er in der privaten Krankenversicherung, die nahezu alle erforderlichen Versicherungsleistungen zum Erhalt der Gesundheit oder zur Genesung, in ganz großem Umfang übernimmt, ganz hervorragend aufgehoben!




